Reform kommt

Immer mehr Bistümer kündigen Umsetzung von neuem Arbeitsrecht an

Immer mehr Bistümer in Deutschland wollen die von den deutschen Bischöfen beschlossene Arbeitsrechtsreform schnell umsetzen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Menschen, die bei der katholischen Kirche arbeiten und in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben, nicht mehr mit einer Kündigung rechnen müssen. Das betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas arbeiten. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen planen alle fünf Bistümer, das neue kirchliche Arbeitsrecht in Kraft zu setzen. Auch in Bayern zeichnet sich eine flächendeckende Umsetzung ab.

Die 27 Diözesanbischöfe hatten die Novellierung des Arbeitsrechts am Dienstag beschlossen. Die Neufassung, der mindestens zwei Drittel der Bischöfe zustimmen mussten, ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten.

Am Mittwoch teilte auch das Erzbistum Köln auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit, Kardinal Rainer Maria Woelki wolle den Beschluss umsetzen. Zuvor hatte Deutschlands mitgliederstärkste Diözese erklärt, der Entwurf müsse zunächst geprüft werden. Die Bistümer Münster, Aachen und Essen sowie das Erzbistum Paderborn hatten die Änderungen bereits am Dienstag begrüßt und deren Umsetzung angekündigt. Nach Angaben der Caritas im Bistum Osnabrück muss Bischof Franz-Josef Bode die reformierte Grundordnung noch offiziell in Kraft setzen.

Nach einer Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) wollen auch alle sieben Bistümer in Bayern das neue Arbeitsrecht umsetzen. Allerdings ist zumindest im Erzbistum Bamberg mit einer Verzögerung zu rechnen. Dort werde erst der neue Erzbischof die Regeln in Kraft setzen, sagte ein Sprecher. Papst Franziskus hatte den Rücktritt des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick zum 1. November angenommen. Seither ist der dortige Bischofsstuhl verwaist.

Der Bamberger Übergangsverwalter, Weihbischof Herwig Gössl, hat zwar fast dieselben Befugnisse wie ein amtierender Erzbischof. Allerdings darf er keine Beschlüsse fällen, die den nächsten Erzbischof binden. Die Vorgehensweise sei mit dem Erzbistum Paderborn abgestimmt, hieß es. Dort wurde ebenfalls vor einem Monat Erzbischof Hans-Josef Becker in den Ruhestand verabschiedet.

Der Passauer Bischof Stefan Oster erklärte, er sehe keine Alternative zur flächendeckenden Einführung des neuen Arbeitsrechts. "Die allgemeine Rechtslage in Deutschland und Europa, der Druck von der Politik und eine eventuell erwartbare Rechtsprechung von Arbeitsgerichten wird nach meiner Einschätzung alle Bistümer in Deutschland dazu bringen, die neue Grundordnung einzuführen", sagte er am Mittwoch.

Bei der Novellierung des Arbeitsrechts 2015 hatten die Bischöfe aus Passau, Eichstätt und Regensburg die Reform in ihrer jeweiligen Diözese erst ein halbes Jahr nach den anderen 24 deutschen Bistümern in Kraft gesetzt. Auch diesmal gab es bei der Beschlussfassung Gegenstimmen. Allerdings ist bisher nicht bekannt, von wem.

Bereits am Dienstag hatte auch das Erzbistum Berlin die Novelle begrüßt. "Wir sehen darin einen wichtigen und entscheidenden Beitrag auf dem Weg zu einer 'Kirche ohne Angst'", betonten Erzbischof Heiner Koch und Generalvikar Manfred Kollig.

KNA

24.11.2022 - Bistum , Deutschland , Recht & Gesetz